Zugangserleichterung zum Arbeitsmarkt, Änderung der Beschäftigungsverordnung

von wolfsburger-anwalt.de
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Seit dem 24.12.2009 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft getreten (BGBl I2009, S.3937).

1. Die Bundesagentur für Arbeit kann einer Beschäftigung von qualifizierten Ausländern zustimmen, wenn eine zweijährige Berufsausbildung vorliegt. Zuvor war dies erst nach einer dreijährigen Berufsausbildung möglich.

2. Die zeitlich befristete Tätigkeit von Sprachlehrern (bisher 5 Jahre) ist aufgehoben worden.

3.1. Die Zustimmung zur Zulassung von Haushaltshilfen ist so geändert worden, dass neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten a... Weiter lesen

04/2010
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