Verkehrsunfall - Rechtsanwalt einschalten

von Kanzlei Leitzke & Sumpf, Wolfsburg
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Vermutlich haben Sie in unserer Kanzlei schon einmal den Aufkleber „Verkehrsunfall, sofort zum Anwalt“ der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltsverein gesehen. Ich möchte Ihnen kurz erläutern, warum Sie diesen guten Rat der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nach einem Unfall annehmen sollten:

Nur der Rechtsanwalt ist vollkommen unabhängig und befugt, Ihre rechtlichen Interessen vollständig und umfassend wahrzunehmen. Werkstätten, Gutachter und andere können und dürfen dies nicht.
Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners hat ein natürliches Interesse, den Schaden gering zu halten. Sie wird Ihnen deshalb freiwillig nur das notwendigste zahlen. Wenn Sie also auf anwaltliche Hilfe verzichten, laufen Sie Gefahr, einen Teil Ihrer Ansprüche zu verlieren, weil Sie nicht wissen, was Ihnen zusteht. Wer kann schon beurteilen, ob und in welcher Höhe eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen ist oder welches Schmerzensgeld angemessen ist?
Werkstätten wollen unter Umständen auch Ersatzfahrzeuge vermieten oder Ihnen einen Neuwagen verkaufen. Sicher ist ein neues Auto schön und ein Mietwagen praktisch. Bezahlt das die Versicherung Ihres Unfallgegners aber vollständig? Ist es nicht unter Umständen besser, von der Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten (können)?
Weitergehende Ansprüche oder gar Fragen nach Bußgeldbescheid und Strafverfahren interessieren andere „Unfallhelfer“ nicht. Hier kann Ihnen aber ein Rechtsanwalt mit fachkundigem Rat und Tat zur Seit stehen.
Jetzt werden Sie vielleicht einwenden, der Anwalt will doch schließlich auch Geld verdienen und guter Rat ist sprichwörtlich teuer. Lohnt sich dann für mich die Einschaltung eines Anwalts, insbesondere wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe? Natürlich wollen Rechtsanwälte Geld verdienen. Deshalb hat ein Anwalt auch ein eigenes Interesse daran, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Die Höhe der Anwaltsvergütung richtet sich nämlich ganz entscheidend nach dem sogenannten Streitwert. Je höher also die Forderung ist, die der Anwalt für Sie durchsetzen kann, desto höher ist auch sein Gebührenanspruch.
Gleichwohl ist guter Rat für Sie in diesem Fall nicht teuer. Zu Ihren Schadensersatzansprüchen gehören nämlich auch Ihre Anwaltskosten. Wenn Ihr Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden kann, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer regelmäßig auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen.

01/2010
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