Merkblatt Patientenverfügung

von Kanzlei Leitzke & Sumpf, Wolfsburg
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Bedauerlicherweise müssen wir manchmal die Erfahrung machen, dass Mandanten erst dann zu uns kommen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und ein möglicherweise vermeidbarer Schaden eingetreten ist.

Als Rechtsanwälte und Notare können wir Sie in vielen Lebensbereichen aber auch vorausschauend beraten, damit es gar nicht erst zu Problemen kommt.

Ein Beispiel hierfür sind Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Ein Thema, dass mit Alter und Krankheit verbunden und deshalb leider häufig verdrängt wird. Dabei ist es durchaus sinnvoll, in guten Zeiten Vorsorge für schlechtere Zeiten zu treffen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie jetzt bestimmen, welche Behandlungsmaßnahmen Sie wünschen, bzw. welche Behandlungen Sie ablehnen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst wählen, welche Vertrauensperson im Falle eines Falles zu Ihrem Betreuer bestimmt werden soll. Wenn Sie zwar Hilfe benötigen, ein Betreuer aber nicht bestellt werden muss, ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson ermächtigen, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben. Wir beraten Sie gern.

12/2009
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Der Autor
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