Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug entschieden

von wolfsburger-anwalt.de
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 30.03.2010 (Az.: VerwG 1 C 8.09) entschieden: Ein Anspruch auf Ehegattennachzug setzt voraus, dass der nachziehende Ehegatte über Grundkenntisse der deutschen Sprache verfügt. Diese Bestimmung diene der Integration und der Verhinderung von Zwangsehen. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz und europarechtliche Regelungen liege nicht vor.

Die bestehenden Ausnahmebestimmungen für bestimmte Drittstaatsangehörige bleiben bestehen. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 GG könne darin nicht gesehen werden. Deuts... Weiter lesen

04/2010
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